Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Zusatzurlaub)

bibi, Thüringen, Wednesday, 07.12.2022, 12:25 (vor 498 Tagen) @ Jürgen:G

Hallo Jürgen, schau mal hier:

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/beendigung-anwendung-schwerbehindertenrecht/

Solange du klagst und noch kein Urteil gesprochen wurde gelten weiterhin alle deine Vergünstigungen wie zusätzlichen Urlaubsanspruch, Lohnsteuerfreibetrag etc.
Und selbst nach dem Urteilsspruch hast du noch eine Schutzfrist von 3 Monaten.

Viele Grüße


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