Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 07.12.2022, 12:36 (vor 506 Tagen) @ Jürgen:G

Hallo,

da Dein Verfahren noch läuft, muß das Versorgungsamt den Ausweis für die voraussichtliche Dauer des Verfahrens verlängern.
Das solltest Du jetzt ganz schnell erledigen, damit Du mit dem verlängerten Ausweis noch für dieses Jahr den Zusatzurlaub beim AG geltend machen kannst.


Rechtsgrundlage ist § 199 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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