Urlaubsanspruch bei Klage vorm Sozial Gericht. (Zusatzurlaub)

Cebulon, Wednesday, 07.12.2022, 16:06 (vor 498 Tagen) @ Jürgen:G

Ich weiß das mein Status solange erhalten bleibt bis zur Entscheidung des Sozial Gericht aber ich finde nichts darüber und der Betrieb möchte mir die 3 Tage nicht gewähren, da mein Behindertenstatus seit 04/2022 erloschen ist.

Nur zur Ergänzung. Bei der Ausgleichsabgabe ganzjährig berücksichtigungsfähig und ebenso ganzjährig auch beim Zusatzurlaub. Dieses Prinzip sollte auch ein ledigl. halbwegs „begabter“ Personaler eigentlich kapieren – der sein Gehirn einschaltet. Auch besteht Wahlrecht lt. § 177 Abs. 2 SGB IX.

Gruß,
Cebulon


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