Stellvertretung (Allgemeines)

Simba123, Monday, 09.01.2023, 09:31 (vor 472 Tagen)

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob ich als 1. Stellvertretung befugt bin, telefonische Auskünfte zu erteilen an sbM, wenn die Vertrauenperson weder verhindert ist noch mich herangezogen hat für eine Aufgabe. Also im Dienst ist.
Nehmen wir an ein Kollege ruft an und bittet um ein Telefonat, weil er irgendwelche Fragen hat an die SBV.


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