Stellvertretung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.01.2023, 10:03 (vor 466 Tagen) @ Hotte

Moin Moin,

dazu bist Du nur befugt, wenn die Vertrauensperson Dich vorher zu dieser Aufgabe herangezogen hat. Das geht aber erst ab 100 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung.

Liebe Grüße

Hendrik

Nachtrag:
Im anderen Thread schreibst Du von Teilfreistellung, daher scheint ihr eine große Einrichtung zu sein. Dann kannst Du im Rahmen dessen, was die Vertrauensperson Dir überträgt tätig werden.
Solche Mitteilungen sind für unsere Einschätzung wichtig, da es z.B. auch sein könnte, dass Du die erste Stellvertretung eines kleinen Betriebes mit einer Handvoll Schwerbehinderten bist, bei der man nur selten ins Amt kommt (Urlaub, Krankheit).


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