Stellvertretung (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Monday, 09.01.2023, 09:44 (vor 471 Tagen) @ Simba123

Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob ich als 1. Stellvertretung befugt bin, telefonische Auskünfte zu erteilen an sbM, wenn die Vertrauenperson weder verhindert ist noch mich herangezogen hat für eine Aufgabe. Also im Dienst ist.
Nehmen wir an ein Kollege ruft an und bittet um ein Telefonat, weil er irgendwelche Fragen hat an die SBV.

Hallo Simba123
Nein, Dazu bist du nicht befugt. Du musst den Anrufenden an die VP verweisen
mfg
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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