Einsicht in Liste aller Beschäftigungssicherungszuschüsse (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 28.03.2023, 13:23 (vor 388 Tagen) @ Scarbucco

Moin Moin

§ 178 Absatz 2 SGB IX , der AG hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten die einen einzelnen oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
§ 178 1 SGB IX Überwachungspflicht der SBV, ob der AG seine gesetzlichen Pflichten einhält

Ich würde ansonsten eine rechtliche Beratung beantragen, damit Du Dich rechtskundig machen und ggf. eine Klage anstrengen kannst.

Liebe Grüße

Hendrik

Nebenbei, wenn der AG diese mitgeteilt hat, und die vorherige SBV diese nicht gespeichert hat, muss er diese Informationen nicht ein zweites Mal versenden.


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