Einsicht in Liste aller Beschäftigungssicherungszuschüsse (Umgang mit Arbeitgeber)

Thomas-SBV, Tuesday, 28.03.2023, 14:54 (vor 389 Tagen) @ Scarbucco

Hallo Scarbucco,

ich kann mir nur schwer Vorstellen, dass solche Zuschüsse ohne Beteiligung der SBV bewilligt wurden.

Du solltest daher alle Infos haben.

In der Regel sind diese Zahlungen befristet, heißt also bei Verlängerung erneute einbindung von dir.

Als Agoment noch:
"Sie als AG haben doch Sicherlich Interesse daran, weiterhin diese Zahlungen zu erhalten. Wir sollten daher an einen Strang ziehen!"

Außerdem:
Im Sinne des MA heißt häufig, dass er seinen Arbeitplatz trotz geringerer Leistung behalten kann. Daher meine Frage:
Was meinst du mit Zweckgebunden Einsetzen?

Tschüss

Thomas


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