Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

Thomas-SBV, Thursday, 20.04.2023, 14:28 (vor 365 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom,

das ist die Tücke eines Aufhebungsvertrag . Beide Vertragsparteien sind sich über den Vertragsinhalt einig und unterzeichnen ihn. Ein Information- oder sogar Mittbestimmungsrecht gibt es da nicht. Die SBV und der BR müssen dann nur über den Austritt des Arbeitnehmers informiert werden.

In Gesprächen empfehle ich immer dringend: Auf keinen Fall zu Unterschreiben.

Natürlich gibt es Ausnahmen, wenn als Beispiel eine hohe Abfindung gezahlt wird und das Renteneitrittsalter fast erreicht ist. Währe in so einen Fall also eine Rechenaufgabe, mit letztendlicher Entscheidung des Betroffenen Mitarbeiters.

Tschüss Thomas


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