Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

Tom-Ulm, Bayern, Friday, 21.04.2023, 10:12 (vor 364 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas,

danke für deine Antwort.

Im Prinzip sehe ich es genau so, jedoch zielt meine Frage auf einen SB oder
Gleichgestellten ab. Hier sehe ich den § 178 Abs. 2 SGB IX

§178 Abs SGB IX:
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Wenn der AG überlegt jemand eine Abfindung/Aufhebungsvertrag anzubieten greift meiner Meinung nach o.g. Text des § 178 Abs 2.
Danach muss er zumindest informieren und anhören?

Viele Grüße, Tom


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