Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 21.04.2023, 23:15 (vor 370 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom,

vgl. hierzu bspw Fachbeitrag B7-2016 auf reha-recht.de Eine verständige SBV wird auf das Thema vorsorglich in der Schwerbehindertensammlung hinweisen. Auch ist an Steuerberatung zu denken, weil ja Steuer bei Abfindung beachtlich sein kann. „Lindner“ wird auf jeden Fall seine Hand weit aufhalten bei entsprechender Abfindung.

Gruß,
Cebulon


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