Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 05.05.2023, 16:28 (vor 1264 Tagen) @ Alter Hase

Hallo zusammen,
was haltet Ihr von der Idee, ggf. auf den gem. § 181 SGB IX vom AG zu bestellenden Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma auszuweichen?
Ich sehe hier die Chance, dass Menschen mit Behinderung hier ein Betätigungsfeld finden könnten und externe neue Impulse in die Diskussionen mit den Schwerbehindertenvertretungen und der Arbeitgeberseite einbringen.
Eure Meinung würde mich hierzu interessieren.
Beste Grüße
Michael


Hey
Ich glaube nicht, das es so möglich wäre. § 181 verlangt die Bestellung einer Person. Mit deinem Vorschlag würde der AG eine Firma beauftragen.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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