Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma (Allgemeines)

WoBi, Sunday, 07.05.2023, 09:33 (vor 361 Tagen) @ Remhagen

Hallo Remhagen,

dies ist möglich und wird gerne von Arbeitgebern gemacht.

Hat allerdings den Nachteil, dass hier ggf. ein Interessenskonflikt mit der Aufgabenstellung als Personalleitung auftreten kann.
Wer sitzt dir als Interessensvertretung nun gegenüber, der Personalleiter oder der Inklusionsbeauftragter. Vertritt diese Person die Eingliederung behinderter Beschäftigten oder erfüllt er vorrangig seine Funktionsaufgabe. Überwacht er die Durchführung der Aufgabenerfüllung z.B. die §§ 154, 155 und 164 bis 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen durch den Arbeitgeber oder stellt er sich schützend vor die Kollegen / Kolleginnen der Personalabteilung, wenn z.B. freie Stellen nicht intern geprüft werden bzw. nicht der Agentur für Arbeit gemeldet und deren Vermittlung beauftragt wird?

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Gruß
Wolfgang


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