Inklusionsbeauftragter als externe Beratungsfirma (Allgemeines)
Hallo,
Externe Firmen oder Personen können faktisch keine Inklusionsbeauftragte sein, da sie den AG weder "verantortlich" vertreten können noch ausreichend darüber "wachen" können, daß der AG seine Verpflichtungen ggü schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten einhält.
Soviel Kompetenzen abzutreten an eine*n Betriebsfremde*n wie für die Erfüllung des § 181 SGB IX notwendig wäre, dürfte wohl kein AG bereit sein.
Und auch ein externer Inklusionsbeauftragter kann nicht vom Auftraggeber freigestellt werden von der gesetzlichen persönlichen Haftung.
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&Tschüß
Wolfgang