Kurzfristig nachgereichte Vorlagen in der PR-Sitzung (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 19.06.2023, 10:20 (vor 319 Tagen) @ Emph

Moin Moin Emph,

gilt für Dich das NPersVG? (Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz)
Tagesordnungen dürfen nur bei Einstimmigkeit erweitert werden.

https://dokumente.dbb.de/dokumente/zfpr/2010/zfpronline_2010_03_05.pdf

Es müssen nur die Anwesenden zustimmen, es ist nach neuester Rechtsprechung nicht notwendig, dass alle zustimmen, die normalerweise teilnehmen. Die rechtzeitige Ladung reicht aus.
Sollte dieses bei Euch nicht gelebt werden, wäre das der erste Ansatzpunkt.

Zweitens, wenn eine Angelegenheit ggf. schwerbehinderte Beschäftigte betreffen kann, kannst Du zunächst um Verschiebung auf die nächste Sitzung bitten, um dieses genauer prüfen zu können. Dieses sollte vor einer Abstimmung geschehen.

Danach kannst Du den Beschluß für eine Woche aussetzen, sodass der PR mit Dir neu ins Gespräch kommen muss.

Andererseits kannst Du, um dieses zu vermeiden, den Arbeitgeber darum bitten, dass Dir alle Anträge die nach der Frist beim PR eingehen, ebenfalls zugesandt werden, damit du Deine Zuständigkeit prüfen kannst.

Welcher Weg bei Euch der zielführendste ist, kann ich Dir nicht sagen.

Alles Gute aus der Landeshauptstadt der niederen Sachsen.

Hendrik


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