Gleichgestellter Mitarbeiter/ Outsourcing (Kündigung)

bifavi, Hessen, Monday, 04.09.2023, 12:51 (vor 237 Tagen) @ garda

Moinsen,

ja ist alles sehr verwirrend.

167 Abs. 1 ist durchzuführen, auch wenn es sich um betriebsbedingte Änderungen handelt. Wird eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und das InA gehört, wird das InA wohl zustimmen da die Kündigung nicht auf behinderungsbedingte Ursachen zurückzuführen ist.

Wurde ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt?

§§ 111, 112 BetrVG und § 316 a BGB sollten geläufig sein.

Mitarbeiter hat meiner Ansicht 3 Möglichkeiten:

1. Er stimmt dem Betriebsübergang zu, wird in der neuen Firma weiterbeschäftigt, mit Bestandschutz für ein Jahr (oder entsprechend der Regelung im Interessenausgleich/Sozialplan).

2. Er lehnt ab, dann wird er betriebsbedingt gekündigt, weil kein Arbeitsplatz entsprechend seiner Tätigkeit in der alten Firma mehr vorhanden ist.

3. Er stimmt unter Vorbehalt zu und lässt es gerichtlich prüfen.

Ich hoffe, meine Aussagen sind nicht zu verwirrend.

Gruß
Bifavi


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