Schwellenwert 200 Freistellung (Einmalige Überschreitung reicht?) (Stellvertreter/in)

Kasandra, Saturday, 16.12.2023, 22:51 (vor 297 Tagen) @ adalbert2306!

Hallo Adalbert,

"Welcher Personenkreis zählt dazu, z.B. Daten wie unter exemplarisch genannt

Schwerbehindert 135
Gleichgestellt 30
Behindert 15"

Ich weiß nicht, wie Du definierst.

Schwerbehinderte Kolleg*innen 135 + Gleichgestellte = 30, dies macht in Summe 165 MA!

"Behindert"???? 15 MA??? Dies definiere ich mit einem GdB von 10-20. Somit zählen diese nicht.

Entweder sind deren Einschränkungen zu gering, oder Ihr als SBV und oder auch die betroffenen MA haben sich juristisch nicht entsprechend gewehrt.

Fakt; rechne ich es auf, dann komme ich bei 165 MA an. Die 15 MA "machen auch nichts mehr aus", außer, ihr unterstützt die MA und und legt fristgerecht mit ihnen Widersprüche ein und hemmt das Verfahren.

Entspechend im Verfahren müssen die MA, seitens RSV über die private RSV, den Rechtsschutz der Gewerkschaft oder eines Sozialverbandes in die Klage gehen. Da bist Du aber dann draußen!


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