Renteneintritt und Auskunftspflicht gegenüber AG (Rente / Pension / ATZ)

Loverslane, Tuesday, 23.01.2024, 10:38 (vor 95 Tagen)

Hallo zusammen,

eine Kollegin von mir (64 Jahre, gleichgestellt) soll für die Personalabteilung bei der Rentenanstalt ihre Renteninformationen beantragen und dann in der Personalabteilung vorlegen damit Sie früher, auf deutsch gesagt, gehen soll. Sie möchte noch nicht.
In einem früheren Rentenbescheid war als frühestes Eintrittsdatum in die Rente 11/20025 ohne Abzüge genannt.
In wie weit muss Sie überhaupt der Personalabteilung darüber Rechenschaft abgeben?
Da ich mich mit der Thematik Rente auch nicht so auskenne, an wenn kann sie sich zu Ihrer Hilfe wenden?

Vielen dank vorab für eure Tipps und Ratschläge.

Gruß


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