Renteneintritt und Auskunftspflicht gegenüber AG (Rente / Pension / ATZ)

Scheeks, im MTK, Tuesday, 23.01.2024, 13:55 (vor 95 Tagen) @ Loverslane

eine Kollegin von mir (64 Jahre, gleichgestellt) soll für die Personalabteilung bei
der Rentenanstalt ihre Renteninformationen beantragen und dann in der Personalabteilung
vorlegen damit Sie früher, auf deutsch gesagt, gehen soll.

War das ein Vorschlag der Personalabteilung oder tatsächlich eine Forderung? Das wäre zuerst zu prüfen und zu verifizieren ....

Das ist alles ein wenig "stille Post": was hat die Personalabteilung gesagt -> was hat die Kollegin verstanden -> was hat dir die Kollegin gesagt -> was hast du verstanden -> was hast u hier formuliert (-> und was verstehe ich ... ;-))

wie soll Sie damit umgehen?

falls Forderung, dann sollte die Kollegin die Personalabteilung nach der Rechtsgrundlage für die Forderung fragen.

Aber nicht selten kommt es zu Missverständnissen. So wird auch bei uns ab und zu der Vorschlag gemacht, sich mal den Rentenanspuch berechnen zu lassen, um eine bewusste Entscheidung über eine Reduzierng der Arbeitszeit oder früheren Renteneintritt treffen zu können - in aller Regel im Rahmen von BEM-Gesprächen, wenn Kolleginnen oder Kollegen angeschlagens ind und die schwere Arbeit nicht mehr zu schaffen ist ohne absehbare weitere Krankehit oder gar chronische Schäden.
Aber solche Vorschläge sind natürlich a) keine Forderungen und b) unverbindlich.


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