Renteneintritt und Auskunftspflicht gegenüber AG (Rente / Pension / ATZ)
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn passieren? Sagt der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas dazu? Ist die Person Dauer-AU? Bestehen Zweifel an der Erwerbsfähigkeit?
Eine Gleichstellung hat keinerlei Auswirkungen im Rentenrecht, kann hier also nicht Basis sein.
--
Mit freundlichen Grüßen
Michael