Wahlvorstand (Wahlen)

Maria, Tuesday, 19.09.2006, 16:52 (vor 6450 Tagen)

Vielen Dank für die vielen Einträge.

Zwichenzeitlich hat der Wahlvorstand den Wahlvorschlag angenomen. Obwohl meiner Meinung nach dieser nicht richtigt ist.
Wie ich schon ausführte, hat ein nicht wahlberechtigten MA (BR) sich als Vertreter des Wahlvorschlages ausgegeben und auch den Wahlvorschlag als erste Stützunterschrift unterschrieben.

Dieser Vorschlag ist deshalb vom Wahlvorstand angenommen worden, weil nach einer Rechtsauskunft über den Arbeitgeberverband dieser erklärte, die Wahlordnung ist eine Empfehlung und regelt nur gesetzlich die Wahltermine!!

Nachgefragt beim I-Amt, dort habe ich auch in etwa so eine Aussage bekommen!!

Ich verstehe jetzt überhaupt nichts mehr und eigentlich sollte es mich ermutigen, eine solche Wahl nicht mehr anzutreten.

Ich habe in vielen Seminaren und Veranstaltungen gelernt, das Wahlvorschläge nur von Wahlberechtigten eingereicht werden können, allerdings nicht schwer behinderte kandidieren können, nur sise müssen von einem wahlberechtigen Kollegen oder Kolleginn vorgeschlagen werden.

Vielleicht ist hier in diesem Forum jemand in der Lage, mir solche Ungereimtheiten verständlich zu erklären.

Denn es erst einmal auf eine Wahlanfechtung ankommen zu lassen, wird keinen Schwerbehinderten Kollegen oder Kolleginn ermutigen, einen Wahlvorschlag abzugeben. Was es heißt eine Wahl anzufechten, noch dazu, wenn eine "gegenerische Liste aus dem Lager des Betriebsrates" vorliegt, muß hier nicht erklärt werden.

So, jetzt habe ich mir meinem Frust von der Seele geredet und werde mich vielleicht meinem Wahlkampf doch noch widmen.

LG
Maria


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