Wahlvorstand (Wahlen)

Pia, Thursday, 21.09.2006, 07:42 (vor 6448 Tagen) @ Maria

Hallo Maria,

und das scheint genau der Punkt zu sein, Wahlberechtigte gibt es nun mal mit aktivem und passivem Wahlrecht. Ich halte es auch nicht für besonders gelungen, wenn passiv Wahlberechtigte Wahlvorschläge machen können.

Das ist wieder so eine Sache wo ich denke, ein Jurastudium könnte nicht schaden. Wir könnten natürlich den Gesetzgeber mal fragen wie es denn nun gemeint war, aber so wie es formuliert ist fürchte ich, Bernhard hat Recht.

Versuche mal eine Wahl anzufechten, dann wird schnell klar, ob es sich nur um eine Empfehlung oder geltendes Recht handelt.

Im Zusammenhang mit Deiner Frage ergaben sich für mich auch weitere Fragen, was ist mit der Wahl zur Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung> Da müsste ja dann das Gleiche gelten.


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