Wahlvorstand (Wahlen)
» Hallo Pia,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich verstehe sie aber trotzdem nicht richtig.
Wenn ich den Eintrag von Bernhard lese, schreibt dieser von passiven Wahlrecht und aktivem Wahlrecht. Im § 6 Abs. 1 steht nichts von einem passiven oder aktivem Wahlrecht. Wörtlich steht; Wahlberechtigte können einen Wahlvorschlag ....einreichen. Wahlberechtigt sind aber nur die schwer behinderten/gleichgestellten Personen. (Seminarinhalte: vermittelt sowohl von Gewerkschaften wie aus I-Ämtern).
Interessant wäre für mich die Antwort auf die Frage: ist die Wahlordnung nun ein Gesetz oder wie der Arbeitgeberverband meint, lediglich eine Empfehlung.
Wenn dies der Fall ist, sollte ab 2010 jede SBV-Wahl als Empfehlungswahl stattfinden.
Maria