Wahlvorstand (Wahlen)

Maria, Wednesday, 20.09.2006, 21:32 (vor 6448 Tagen) @ Pia

» Hallo Pia,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich verstehe sie aber trotzdem nicht richtig.

Wenn ich den Eintrag von Bernhard lese, schreibt dieser von passiven Wahlrecht und aktivem Wahlrecht. Im § 6 Abs. 1 steht nichts von einem passiven oder aktivem Wahlrecht. Wörtlich steht; Wahlberechtigte können einen Wahlvorschlag ....einreichen. Wahlberechtigt sind aber nur die schwer behinderten/gleichgestellten Personen. (Seminarinhalte: vermittelt sowohl von Gewerkschaften wie aus I-Ämtern).

Interessant wäre für mich die Antwort auf die Frage: ist die Wahlordnung nun ein Gesetz oder wie der Arbeitgeberverband meint, lediglich eine Empfehlung.

Wenn dies der Fall ist, sollte ab 2010 jede SBV-Wahl als Empfehlungswahl stattfinden.

Maria


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