Welchen Rechtscharakter hat die Wahlordnung? (Wahlen)
» Ist die Wahlordnung ein Gesetz oder wie der Arbeitgeberverband meint, lediglich eine Empfehlung>
Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), zuletzt geändert durch Art. 54 des Gesetzes vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1125), hat Gesetzescharakter und ist daher als Rechtsnorm bei der SBV-Wahl zu beachten nach ständiger Rechtsprechung.
Es wäre auch verfassungsrechtlich unzutreffend, die Wahlordnung nur als (unverbindliche) Empfehlung anzusehen. Verordnungsermächtigung ist § 100 SGB IX, wonach die Bundesregierung ermächtigt ist, mit Zustimmung des Bundesrats nähere Vorschriften zum SBV-Wahlrecht zu erlassen.