Welchen Rechtscharakter hat die Wahlordnung? (Wahlen)

Wolfgang E., Sunday, 24.09.2006, 13:27 (vor 6445 Tagen) @ Maria

» Ist die Wahlordnung ein Gesetz oder wie der Arbeitgeberverband meint, lediglich eine Empfehlung>

Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO), zuletzt geändert durch Art. 54 des Gesetzes vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1125), hat „Gesetzescharakter“ und ist daher als Rechtsnorm bei der SBV-Wahl zu beachten nach ständiger Rechtsprechung.

Es wäre auch verfassungsrechtlich unzutreffend, die Wahlordnung nur als (unverbindliche) Empfehlung anzusehen. Verordnungsermächtigung ist § 100 SGB IX, wonach die Bundesregierung ermächtigt ist, mit Zustimmung des Bundesrats nähere Vorschriften zum SBV-Wahlrecht zu erlassen.


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