Teilzeit Bedingungen (Allgemeines)

sachse, Leipzig, Wednesday, 31.01.2024, 09:35 (vor 87 Tagen)

Hallo,

ich hatte hier > https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=30623 nach den Urlausansprüchen gefragt.
Falls es für Euch interessant ist: es hat sich geklärt, der Kollege bekommt vollen Urlaub für 2024 und anteilig für 2025. Er braucht lt. AG auch für die Tage des freien Tages (aus Arbeitszeitkonto) keinen Urlaub zu nehmen.

Aber es ist noch eine Frage offen: es ist geklärt das der Kollege ab einen bestimmten noch zu errechneten Zeitpunkt 80% arbeitet (bis zum Erreichnen der Rente). Kann der Kollege als Schwerbehinderter bestimmen wie er die 80% gestaltet? Er möchte eine 4 Tageswoche (Mo. bis Do.) und Freitags frei. Auf welchem Paragraphen können wir uns berufen?

der sachse


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