Teilzeit Bedingungen (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.02.2024, 15:51 (vor 82 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Wobei es vermutlich kein Anrecht auf 4 Tage Woche geben wird.

Das kann es sehr wohl geben auf Grundlage des § 164 Abs. 4 SGB IX mit entsprechender fachmedizinischer Begründung.

Man kann das aushandeln und z.B. im BEM vereinbaren. Desweiteren muss es eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen geben.


Die Interessenabwägung hat schon zu gutem Teil der Gesetzgeber vorgenommen. Die Rechte nach § 164 Abs. 4 sind grundsätzlich einklagbare Rechtsansprüche.

Man muss dem Arbeitgeber jedoch zugestehen, dass es oft schwierig ist sowas den anderen Mitarbeitenden zu verkaufen. Da sollte man überlegen ob man ggf. den anderen ein Goodie geben kann (arbeiten die keiner mag übernehmen, Dienste übernehmen...)

Gehts noch? Als Strafe für die Inanspruchnahme von gesetzlichen Rechten sollen die Schwerbehinderten/Gleichgestellten dann die mieseste Arbeit machen?
Und für das Verständnis unter den Kolleg*innen kann man auch mit Zustimmung des Betroffenen professionelle Hilfe durch den IFD bekommen gem. § 193 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__193.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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