Teilzeit Bedingungen (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 02.02.2024, 08:49 (vor 249 Tagen) @ sachse

Hallo,

ich denke, er kann auf die vier Tage Woche bestehen, aber nicht darauf, verbindlich die Freitage und Feiertage immer frei zu haben.

Bei uns in der Klinik ist es auch nicht möglich, dass schwerbehinderte und gleichgestellte sich Tage aussuchen können. Und schon gar nicht immer einen freien Freitag oder Montag, um das Wochenende zu verlängern oder immer Feiertags und Wochenendfrei.
Kein Rosinenpicken nennen sie das immer.

In § 164 steht in Abs. 4 bei 4.) dass die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeit anders gestaltet werden kann. Für mich heißt das aber nicht, dass man sich die Tage aussuchen kann.

Wenn die Zumutbarkeit gegeben ist und der Arbeitgeber damit einverstanden ist, ist es ja auch in Ordnung.

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Gruß
Vertigo


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