Besondere Füsorgepflicht, mildere Mittel ... (Allgemeines)

spid, Saturday, 06.04.2024, 16:28 (vor 23 Tagen) @ pikdame

Hallo,

ja, ein Präventionsverfahren kann, so wie ich das gelesen und verstanden habe, so enden, dass ein SB danach auf demselben Arbeitsplatz sitzt, wie davor.

Aus § 167 Abs. 1 SGB IX geht nichts Gegenteiliges hervor.

Und wenn es z. B. konkret nur an falschen oder keinen Medis lag und an zukünftig klaren Ansagen in Schriftform, am besten nur vom Vorgesetzten, liegt, dann dürfte ein Präventionsberfahren doch genauso enden. Ich kenne es selbst aus meiner Einarbeitungszeit nur zu gut, wenn es keine klaren Ansagen von oben gibt und jeder erzählt Dir was anderes und dann machst Du es so, wie es der eine sagt, dann sagt der andere, dass das so falsch ist, dann machst Du es so, wie der will und dann sagt der Chef, dass das auch falsch ist.

LG


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