SBV geht in atz (Stellvertreter/in)

Cebulon, Sunday, 25.08.2024, 15:37 (vor 443 Tagen) @ Phönix

Auch bedarf es keiner Beauftragung durch sie an den nächsten Stellvertreter.

Richtig! Denn Verhinderungsvertretung erfolgt ja kraft Gesetzes automatisch laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gemäß Rspr. und Fachschrifttum im Unterschied zu der Heranziehung bei über 100 sbM. Offenbar gehört sie zu den Menschen, die sich für unersetzbar halten bzw. die mit ihrem Urlaub nichts anzufangen wissen sowie nicht loslassen können?

Gruß,
Cebulon


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