SBV geht in atz (Stellvertreter/in)

Cebulon, Monday, 26.08.2024, 15:15 (vor 446 Tagen) @ PcSilvi

Bei Urlaub oder krank nimmt sie per Webex teil oder sagt die Termine ab. Was sagt das Gesetz bzw. kann man dagegen was tun?

Das geht m.E. gar nicht, jedenfalls nicht bei einer SBV-Vollfreistellung, bei Erkrankung teilzunehmen oder gar abzusagen laut Rechtsprechung. Das wäre m.E. höchst verantwortungsloses Amtsverständnis. Ob da abgesagt wird wg. Erkrankung entscheidet alleine die gesetzliche Verhinderungsvertretung (§ 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) und niemand sonst – weil die Verhinderte im ruhenden Mandat. Das wäre sonst eigenmächtige Amtsanmaßung dieser Verhinderten.

Gruß,
Cebulon


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