Darf ein Antragsteller zur SB Versammlung (Allgemeines)
Hallo,
da würde ich gern nachfragen.
Ich habe schon Inklusionsvereinbarungen gesehen, wo z.B. 5 Tage Zusatzurlaub für Personen mit Gleichstellung zugestanden wurden. Wäre das dann auch "unzulässig" da es im SGB IX anders geregelt ist?
Danke und Grüße
Antje