Darf ein Antragsteller zur SB Versammlung (Allgemeines)

Antje ⌂, Hohenwart, Tuesday, 25.03.2025, 12:07 (vor 48 Tagen) @ albarracin

Hallo,

da würde ich gern nachfragen.
Ich habe schon Inklusionsvereinbarungen gesehen, wo z.B. 5 Tage Zusatzurlaub für Personen mit Gleichstellung zugestanden wurden. Wäre das dann auch "unzulässig" da es im SGB IX anders geregelt ist?

Danke und Grüße
Antje


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