Darf ein Antragsteller zur SB Versammlung? (Allgemeines)
Eine pauschale Erweiterung des Teilnahmerechts auf weitere Beschäftigtengruppen ist grundsätzlich unzulässig und mE erst recht nicht möglich durch Inklusionsvereinbarung … da diese ggü. dem SGB IX niederrangigeres Recht sind.
Das ist m. E. viel zu eng gedacht: Jedenfalls gibt es in mehreren Bundesländern z.B. Inklusionsrichtlinien mit solchen Regelungen über das Gesetz hinaus laut § 165 letzter Satz SGB IX für Beschäftigte mit lfd. Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Gruß,
Cebulon