Darf ein Antragsteller zur SB Versammlung? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 25.03.2025, 17:15 (vor 48 Tagen) @ albarracin

Eine pauschale Erweiterung des Teilnahmerechts auf weitere Beschäftigtengruppen ist grundsätzlich unzulässig und mE erst recht nicht möglich durch Inklusionsvereinbarung … da diese ggü. dem SGB IX niederrangigeres Recht sind.

Das ist m. E. viel zu eng gedacht: Jedenfalls gibt es in mehreren Bundesländern z.B. Inklusionsrichtlinien mit solchen Regelungen über das Gesetz hinaus laut § 165 letzter Satz SGB IX für Beschäftigte mit lfd. Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung.

Gruß,
Cebulon


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