Darf ein Antragsteller zur SB Versammlung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 25.03.2025, 19:02 (vor 573 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

das ist nicht zu kurz gedacht, die gesetzlichen Regelungen für die Versammlung sind eindeutig und abschließend, da dürfen Richtlinien der Länder gar nichts dran ändern.
Aus meiner Sicht vermengst Du da unterschiedliche Sachverhalte in unzulässiger Weise.

--
&Tschüß

Wolfgang


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