BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag? (BEM)

bifavi, Hessen, Friday, 05.09.2025, 14:25 (vor 71 Tagen) @ HappyHep

Hallo HappyHep,
ich sag mal so:

In den meisten Fällen muss der Arbeitsvertrag nicht direkt geändert werden, wenn die Verteilung der Arbeitszeit angepasst wird. Es hängt jedoch stark davon ab, wie die Arbeitszeitregelung im bestehenden Vertrag formuliert ist.
Eine Änderung sollte gemacht werden, wenn die Verteilung der Arbeitszeit im Vertrag fest verankert ist. Z. B.: Mo bis Fr. von 07:00-16:00 und Sa und So von xx.xx-xx.xx.
Solche festen Regelungen sind mir aber nicht bekannt.
Auch eine feste 7 Tage Woche ist mir nicht bekannt. Jedenfalls müsste dann ein Ersatzruhetag für den Sonntag gewährt werden.
Es kommt auch darauf an, ob sich die wöchentliche auch Arbeitszeit ändert.
Du siehst, hier sind viele Dinge der Regelungen im arbeitsvertraglichen, tariflichen und Betriebsvereinbarungen zu beachten.

Es ist in diesen Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

LG
Bifavi


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