BEM Ergebnisse - Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 05.09.2025, 14:44 (vor 71 Tagen) @ HappyHep

Hallo,

ein Arbeitsvertrag muss nur dann zwingend geändert werden, wenn er BEM-Vereinbarungen widerspricht.
Ansonsten gilt arbeitsrechtlich die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Dabei haben auch "stillschweigende" (konkludente) Änderungen nach einer bestimmten Zeit Rechtswirksamkeit.

Allerdings kommt es auch auf die konkrete betriebliche Praxis an. Bei uns zB ist es durchaus üblich, die Änderungen erst mal für eine bestimmte Zeit (6 oder 12 Monate) zu erproben. Dann gibt es für diese Frist bei uns eine Übergangsvereinbarung.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion