Stellvertreter Nachwahl, (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.09.2025, 17:32 (vor 52 Tagen) @ MarioR

Hallo,

bei vereinfachtem Verfahren (weniger als 50 Wahlberechtigte) gilt für die isolierte Nachwahl von Stellvertreter*innen § 21 SchwbVWO:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__21.html

Die Wahl hat zwingend in einer Wahlversammlung stattzufinden, alle anderen Formen sind rechtswidrig.

Viele Seminaranbieter - auch KomSem - bieten hierzu Informationen und Formularpakete an, zB hier:
https://www.komsem.de/wahlen/

--
&Tschüß

Wolfgang


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