Stellvertreter Nachwahl, (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 01.10.2025, 20:44 (vor 36 Tagen) @ MarioR

Hallo MarioR,

vielleicht hat die Vertrauensperson (! Vorsitzende) der SBV noch ein paar Urlaubstage, Gleitzeitstunden, .. bis zu ihrem Rücktritt Ende Oktober, der ggf. ein Austritt aus dem Betrieb ist z.B. durch einen Renteneintritt oder der Beginn einer passiven Phase einer Altersteilzeit.

Was sagt die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) in § 21:
"Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten unverzüglich zur Wahlversammlung zur Wahl eines oder mehrerer stellvertretender Mitglieder ein. Im übrigen gelten die §§ 18 bis 20 entsprechend."

Die Wahl kann stattfinden, wen das einzige stellvertretende Mitglied nachrückt (oder ausscheidet).

Aber, die Zeit bis Ende Oktober kann genutzt werden, um Vorbereitungen (Besprechungsraum organisieren, Wahlumschläge, Wahlkabine, Urne, Wie ist der Wahlablauf, Was ist bei der Wahldurchführung zu beachten, ..) zur Wahlversammlung zu treffen. Die Einladung zur Wahlversammlung z.B. am 03.11. könnte bereits nächste Woche ausgehängt werden.
Die Einladung als Aushang kann "neutral" durch die Vertrauensperson (ohne Namensnennung) durchgeführt werden.

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Gruß
Wolfgang


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