Stellvertreter Nachwahl, (Wahlen)
Hallo,
das Nachrücken der Stellvertretung bei endgültigem Ausscheiden der Vertrauensperson ist zwingend und ohne Ausnahme gesetzlich vorgeschrieben in § 177 Abs. 4 Satz 4 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html
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&Tschüß
Wolfgang