Stellvertreter Nachwahl, (Wahlen)
Hallo,
es steht in § 177 Absatz 7 Satz 3 SGB IX:
"Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt für das stellvertretende Mitglied entsprechend."
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Gruß
Wolfgang