Wiederholen des gesamten Bewerberverfahrens? (Allgemeines)
muss dann das Verfahren wieder komplett mit Beteiligung der SBV wiederholt werden?
Nein, keine Wiederholung: Der Arbeitgeber hat zu versuchen, kurzfristig die SBV zu erreichen. Wenn verhindert, läuft das Verfahren eben ohne die SBV weiter. Das hat allein dieser sbM zu vertreten und niemand sonst. Eine derartige Wiederholung kann damnach rechtlich nicht erzwungen werden.
Gruß,
Cebulon