Wiederholen des gesamten Bewerberverfahrens? (Allgemeines)
Theoretisch müsste das Verfahren wiederholt werden.
Das ist keine rechtliche Begründung, sondern bloße Behauptung ins Blaue hinein. Siehe dazu ausführlich Diskussion 2024, wonach keine Wiederholungen, da offensichtlich keine Diskriminierung.
Wer sich verspätet outet, nimmt billigend in Kauf, dass SBV ggf keine vergleichende Bewertung abgeben kann auf Basis von Vorstellungsgesprächen – sondern allenfalls teilweise bzw. nur nach Aktenlage.
Mit einem solchen Verhalten kann selbstverständlich rechtlich keine Wiederholung erzwungen werden! Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, also „Fake“ …
Gruß,
Cebulon