Wiederholen des gesamten Bewerberverfahrens? (Allgemeines)
Hatte von anderen SBV´lern jedoch einige Gegenmeinungen.
Wenn der sbM auf eine vergleichende Stellungnahme der SBV Wert legt, dann muss er Schwerbehinderung halt gefälligst zuvor rechtzeitig geltend machen nach allgemeinen Grundsätzen. Und die Gegenmeinung ist haltloser rechtlicher Unfug.
Gruß,
Cebulon