Bewerbungsverfahren Beteiligung der SBV (Allgemeines)
Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter.
Heute habe ich einmal etwas ganz unerwartetes Neues in Sachen Bewerbungsverfahren.
Welche Verpflichtungen gibt es seitens des AG gegenüber der SBV, wenn neben deutschsprachigen Bewerbungen auch eine fremdsprachige, in diesem Falle eine englischsprachige Bewerbung, eingeht?
Dabei sei anzunehmen, daß die SBV über gute, alte Schulenglischkenntnisse verfügt. Nicht mehr. Und somit die Bewerbung nicht gleichberechtigt, gegenüber den anderen Bewerbungen, in ihrer Konkurrenzfähigkeit angemessen deuten kann 
VG
David