Bewerbungsverfahren Beteiligung der SBV (Allgemeines)

magheinz ⌂, Tuesday, 21.10.2025, 08:43 (vor 49 Tagen) @ WoBi

Das maximal erreichbare Sprachniveau hängt vom Bundesland ab.

Hier exemplarisch Berlin Sek I: https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/sekundarstufe-i-verordnung/anlagen/anlage-6-zuordnung-der-ger-niveaustufen-zu-den-einzelnen-jahrgangsstufen-ndash-sekundarstufe-i.php

Hier fürs Gymnasium Sek II https://www.schulgesetz-berlin.de/media/vo-go-anl.-6_zuordnung-der-ger-niveaustufen-zu-den-einzelnen-jahrgangsstufen-in-der-gymnasialen-oberstufe.pdf

C1 ist also in Berlin mit Abitur möglich, ansonsten nicht. Zumindest nicht im Rahmen des Regelunterrichts.

Auf dem Abizeugnis wird das Sprachniveau angeblich explizit ausgewiesen.

Einen Anspruch auf Übersetzung würde ich nicht sehen.
Was aber wenn jobbedingt die Bewerbung auf polnisch, chinesisch oder sonstwas eingeht? Man kann ja kaum verlangen, dass immer alle möglichen Sprachen verstanden werden.


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