Bewerbungsverfahren Beteiligung der SBV (Allgemeines)
Hallo,
hier dürfte die Rechtsprechung und Literaturmeinung zum BetrVG anwendbar sein.
Zwar kann ein BR nicht verlangen, daß die Kommunikation mit ihm ausschließlich auf Deutsch erfolgt, der AG muß aber alle notwendigen Hilfsmittel (Übersetzung, Dolmetscher) zur Verfügung stellen, damit ein BR fremdsprachige Unterlagen bzw. fremdsprachige Gespräche verstehen kann.
Einschlägig ist hier wohl LAG Nürnberg vom 18.6 2020, AZ: 1 TaBV 33/19:
https://www.arbeitsrecht-hessen.de/die-stimmen-der-anderen/die-stimmen-der-anderen-detailansicht/artikel/betriebsrat-kann-nicht-verlangen-dass-deutsch-gesprochen-wird.html
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&Tschüß
Wolfgang