Zeiterfassung und Kappung von Zeitguthaben (Allgemeines)
Hallo liebe Mitstreiter,
ich bin auf der Suche nach Informationen, wie mit dem Urteil des LAG Düsseldorf vom 27.03.2025 - 11 SLa 594/24 - bei euch umgegangen wird.
Es wurde unter anderem festgestellt, dass alle Zeiten der Betriebsratstätigkeit vollständig dokumentiert werden müssen (inklusive Beginn, Ende und Pausen).
Und weiterhin:
- Kappungsgrenzen, also automatische Löschungen oder Kürzungen von Arbeitszeiten außerhalb bestimmter Zeitfenster, sind für Betriebsratsmitglieder unzulässig.
- Betriebsratsmitglieder handeln unabhängig vom Unternehmen und unterliegen keinen Weisungen zur Lage oder Dauer ihrer Tätigkeit.
Wir als SBV sind ja analog dazu zu sehen.
Gibt es hierzu Infos aus den Betrieben oder auch öffentlichen Verwaltungen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Herzliche Grüße
Simone