Zeiterfassung und Kappung von Zeitguthaben (Allgemeines)
Hallo,
auch für Dich gelten die Regelungen des jew. LPVG. Ist dort eine Regelung zum Zeitausgleich für Mehrarbeit enthalten, gilt sie auch für Dich.
Eine automatische "Kappung" dürfte auch nach Personalvertretungsrecht unzulässig sein, allerdings dürfte Dein Dienstherr verlanngen können, daß Du Deine Arbeit so organisierst - u.a. durch Heranziehung von Stellvertretungen - daß nicht ständig durch Dein Mandat Mehrarbeit anfällt.
Vielleicht findet sich ja hier auch ein Experte, wenn Du angibst, welches Personalvertretungsrecht eigentlich für Dich gilt.
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&Tschüß
Wolfgang