Zeiterfassung und Kappung von Zeitguthaben (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
du hast Recht, ich hätte vielleicht nochmal ein bisschen ausführlicher schreiben sollen, worauf ich hinaus will.
Die Erfassung der jeweiligen Zeiten (Pausen, Arbeitsbeginn und -ende) ist hier nicht das Problem. Allerdings werden zum Beispiel Pausenzeiten automatisch abgezogen, auch wenn man diese nicht gemacht hat.
Weiterhin werden alle Überstunden, die 20 Stunden überschreiten, am Montatsende gekappt.
Zum Jahresende muss das Gleitzeitguthaben auf 0 sein, sonst erfolgt auch hier eine Kappung.
Ich habe durch den hohen Arbeitsanfall regelmäßig mehr als 20 Stunden auf dem Gleitzeitkonto und auch zum Jahresende schaffe ich es meist nicht, alle Überstunden abzubauen.
Somit werden regelmäßig Zeiten gekürzt.
Durch das Urteil wurde ja nun festgelegt, dass das offensichtlich nicht rechtens ist und daher meine Frage, wie in anderen Verwaltungen oder Betrieben damit umgegangen wird.
Ich hoffe, jetzt ist es ein bisschen klarer, worauf ich mit meinem Beitrag abzielen wollte.
Liebe Grüße
Simone