Bewerbung eines Schwerbehinderten? (Einstellung)

Dieter1, Wednesday, 04.10.2006, 14:33 (vor 6420 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter
zur Frage, es wurde noch nicht mit dem Kollege gesprochen.

Basiskommentar zum SGB IX § 94
Das stellvertretende Mitglied vertritt die Vertrauensperson im Falle der
Verhinderung bei Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben.
Durch die Formulierung Abwesenheit und anderer Aufgaben ist klargestellt,
dass das stellvertretende Mitglied nicht nur bei krankheits- oder
urlaubsbedingter Abwesenheit der Vertrauensperson tätig wird, sondern auch
in Fälle, in denen Letztere z.B. beruflich verhindert ist.

Gruss Dieter1


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