Neuwahl im Okt. / Nov. erforderlich? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 04.02.2026, 14:16 (vor 257 Tagen)

Servus beinand,

folgende Konstellation:

- jetzt keine Stelli mehr vorhanden, also Neuwahlen von Stelli durchführen
- in 3 Monaten scheidet VP aus
- 1. Stelli wird VP, weitere Stelli rücken auf
- im Herbst stehen ja reguläre Wahlen an

Frage:
Gilt das Nachrücken des 1. Stellis zur VP als Wahl und die Amtszeit verlängert sich (weil noch nicht 1 Jahr im Amt) automatisch bis zum Ende der nächsten Amtszeit (also Ende 2030)? Oder muss im Herbst trotzdem gewählt werden, weil ein nachrücken ja keine Wahl ist?

Hiervon abhängig wäre dann auch die Amtszeit der Stellis, weil sich diese ja an der Amtszeit der VP orientiert.

Danke für Eure Einschätzungen bzw. Antworten.

VG


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